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   LSG Hessen, 24.11.2022 - L 8 BA 16/21   

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https://dejure.org/2022,52049
LSG Hessen, 24.11.2022 - L 8 BA 16/21 (https://dejure.org/2022,52049)
LSG Hessen, Entscheidung vom 24.11.2022 - L 8 BA 16/21 (https://dejure.org/2022,52049)
LSG Hessen, Entscheidung vom 24. November 2022 - L 8 BA 16/21 (https://dejure.org/2022,52049)
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  • BSG, 29.08.2012 - B 12 KR 25/10 R

    Rentenversicherung - Versicherungspflicht - Abgrenzung zwischen Beschäftigung und

    Auszug aus LSG Hessen, 24.11.2022 - L 8 BA 16/21
    Wichen die Vereinbarungen von den tatsächlichen Verhältnissen ab, gäben diese den Ausschlag, sofern eine - formlose - Abbedingung rechtlich möglich bzw. zulässig sei (unter Verweis auf BSG, Urteil vom 29. August 2012 - B 12 KR 25/10 R - juris Rn. 16 m.w.N.).

    Allein weitreichende Entscheidungsbefugnisse eines "leitenden Angestellten", der in funktionsgerecht dienender Teilhabe am Arbeitsprozess einem verfeinerten Weisungsrecht unterliege, machten diesen nicht schon zu einem Selbstständigen, selbst wenn andere Betriebsangehörige den Betroffenen bisweilen als "Chef" betrachteten (unter Verweis auf BSG, Urteil vom 29. August 2012 - B 12 KR 25/10 R - juris Rn. 23).

    Danach habe selbst für einen Fremdgeschäftsführer einer Familiengesellschaft oder einen Angestellten unterhalb der Geschäftsführerebene, der mit den Gesellschaftern familiär verbunden gewesen sei, ausnahmsweise eine selbständige Tätigkeit angenommen werden sollen, wenn er faktisch wie ein Alleininhaber die Geschäfte geführt habe (Verweis auf BSG, Urteil vom 29. August 2012 - B 12 KR 25/10 R - juris Rn. 31).

    Eine "Schönwetter-Selbständigkeit", die von harmonischen Zeiten abhängig sei und im Fall eines Zerwürfnisses dennoch eine Weisungsunterworfenheit begründe, sei nicht anzuerkennen (BSG, Urteil vom 29. August 2012, a.a.O., Rn. 32 sowie BSG, Urteil vom 29. Juli 2015 - B 12 KR 23/13 R - juris Rn. 30).

  • BSG, 29.07.2015 - B 12 KR 23/13 R

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Vertriebsleiter in einer

    Auszug aus LSG Hessen, 24.11.2022 - L 8 BA 16/21
    Das Bundessozialgericht habe festgestellt, dass die "Kopf und Seele"-Rechtsprechung für die Beurteilung des sozialversicherungsrechtlichen Status nach § 7 Abs. 1 SGB IV nicht mehr heranzuziehen sei (unter Verweis auf BSG, Urteil vom 29. Juli 2015 - B 12 KR 23/13 R - juris Rn. 28).

    Eine "Schönwetter-Selbständigkeit", die von harmonischen Zeiten abhängig sei und im Fall eines Zerwürfnisses dennoch eine Weisungsunterworfenheit begründe, sei nicht anzuerkennen (BSG, Urteil vom 29. August 2012, a.a.O., Rn. 32 sowie BSG, Urteil vom 29. Juli 2015 - B 12 KR 23/13 R - juris Rn. 30).

  • BSG, 12.05.2020 - B 12 R 5/18 R

    Sozialversicherungspflicht des Geschäftsführers einer GmbH

    Auszug aus LSG Hessen, 24.11.2022 - L 8 BA 16/21
    Für die Statusbestimmung sei ausschließlich die im zu beurteilenden Zeitraum tatsächlich verteilte, nicht aber eine nur nach weiteren Rechtshandlungen denkbare Rechtsmacht maßgebend (BSG, Urteil vom 12. Mai 2020 - B 12 R 5/18 R - juris Rn. 24, vgl. auch BSG, Urteil vom 10. Dezember 2019 - B 12 KR 9/18 R - juris Rn. 31).

    Zum anderen habe diese nach der Rechtsprechung des BSG keinen Einfluss auf die statusrechtliche Beurteilung (unter Verweis auf BSG, Urteil vom 12. Mai 2020 - B 12 R 5/18 R -, juris Rn. 18 m.w.N.).

  • LSG Hessen, 22.11.2012 - L 1 KR 93/11

    Sozialversicherungspflicht - Sozialversicherungsfreiheit - Vertriebsleiter in

    Auszug aus LSG Hessen, 24.11.2022 - L 8 BA 16/21
    Bezüglich der Rechtsmacht habe sich in der Rechtsprechung der Grundsatz herausgebildet, dass der Geschäftsführer einer GmbH, der zugleich Gesellschafter sei, jedoch weder über die Mehrheit der Gesellschaftsanteile noch über eine sogenannte umfassende Sperrminorität verfüge, grundsätzlich als abhängig Beschäftigter der GmbH und versicherungspflichtig zu betrachten sei, soweit nicht besondere Umstände vorlägen, die eine Weisungsgebundenheit im Einzelfall ausnahmsweise aufhöben (BSG, Urteil vom 19. August 2015 - B 12 KR 9/14 R - juris Rn. 26, m.w.N., vgl. auch Hessische LSG, Urteil vom 22. November 2012 - L 1 KR 93/11 - LSG Hamburg, Urteil vom 29. Mai 2013 - L 1 KR 89/10; Zieglmeier, in Kasseler Kommentar, SGB IV, Stand März 2019, § 7 Rn. 158).

    Dabei sei zu beachten, dass es im Hinblick auf eine größtmögliche Rechtssicherheit geboten sei, eine von Anfang an latent vorhandene Rechtsmacht auch dann als ein für abhängige Beschäftigung sprechendes Kriterium zu berücksichtigen, wenn von ihr konkret (noch) kein Gebrauch gemacht werde (Hessisches LSG, Urteil vom 22. November 2012 - L 1 KR 93/11).

  • LSG Hamburg, 29.05.2013 - L 1 KR 89/10
    Auszug aus LSG Hessen, 24.11.2022 - L 8 BA 16/21
    Bezüglich der Rechtsmacht habe sich in der Rechtsprechung der Grundsatz herausgebildet, dass der Geschäftsführer einer GmbH, der zugleich Gesellschafter sei, jedoch weder über die Mehrheit der Gesellschaftsanteile noch über eine sogenannte umfassende Sperrminorität verfüge, grundsätzlich als abhängig Beschäftigter der GmbH und versicherungspflichtig zu betrachten sei, soweit nicht besondere Umstände vorlägen, die eine Weisungsgebundenheit im Einzelfall ausnahmsweise aufhöben (BSG, Urteil vom 19. August 2015 - B 12 KR 9/14 R - juris Rn. 26, m.w.N., vgl. auch Hessische LSG, Urteil vom 22. November 2012 - L 1 KR 93/11 - LSG Hamburg, Urteil vom 29. Mai 2013 - L 1 KR 89/10; Zieglmeier, in Kasseler Kommentar, SGB IV, Stand März 2019, § 7 Rn. 158).
  • BSG, 29.08.2012 - B 12 R 14/10 R

    Rentenversicherungspflicht - Geschäftsführer einer GmbH als Familienbetrieb -

    Auszug aus LSG Hessen, 24.11.2022 - L 8 BA 16/21
    Aus einer faktischen Nichtwahrnehmung eines Weisungs-, Aufsichts- oder Überwachungsrechts könne schon nicht auf einen rechtswirksamen Verzicht auf dieses Recht geschlossen werden (unter Verweis auf BSG, Urteil vom 29. August 2012 - B 12 R 14/10 R - juris Rn. 25).
  • BSG, 30.10.2013 - B 12 KR 17/11 R

    Sozialversicherungspflicht - Tätigkeit als telefonische Gesprächspartnerin für

    Auszug aus LSG Hessen, 24.11.2022 - L 8 BA 16/21
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG, Urteil vom 30. Oktober 2013 - B 12 KR 17/11 R - juris Rn. 23 m. zahlr. Nw.) setze eine Beschäftigung voraus, dass der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber persönlich abhängig sei.
  • BSG, 25.04.2012 - B 12 KR 24/10 R

    Sozialversicherungspflicht - Familienhelfer - abhängige Beschäftigung -

    Auszug aus LSG Hessen, 24.11.2022 - L 8 BA 16/21
    Die Zuordnung einer Tätigkeit nach deren Gesamtbild zum rechtlichen Typus der abhängigen Beschäftigung bzw. der selbstständigen Tätigkeit setze voraus, dass alle nach Lage des Einzelfalls als Indizien in Betracht kommenden Umstände festgestellt, in ihrer Tragweite erkannt und gewichtet, in die Gesamtschau mit diesem Gewicht eingestellt und nachvollziehbar gegeneinander abgewogen würden (BSG, Urteil vom 25. April 2012 - B 12 KR 24/10 R - juris Rn. 25).
  • BSG, 10.12.2019 - B 12 KR 9/18 R

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Fremdgeschäftsführer einer GmbH -

    Auszug aus LSG Hessen, 24.11.2022 - L 8 BA 16/21
    Für die Statusbestimmung sei ausschließlich die im zu beurteilenden Zeitraum tatsächlich verteilte, nicht aber eine nur nach weiteren Rechtshandlungen denkbare Rechtsmacht maßgebend (BSG, Urteil vom 12. Mai 2020 - B 12 R 5/18 R - juris Rn. 24, vgl. auch BSG, Urteil vom 10. Dezember 2019 - B 12 KR 9/18 R - juris Rn. 31).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 27.05.2020 - L 9 BA 104/19

    Sozialversicherungspflicht - Gesellschafter-Geschäftsführer - GmbH - Bedeutung

    Auszug aus LSG Hessen, 24.11.2022 - L 8 BA 16/21
    Ein nichtiger Gesellschafterbeschluss führt indes, selbst wenn er als formlose schuldrechtlich wirkende Abrede außerhalb des Gesellschaftsvertrages wirken sollte, nicht zu einer Verschiebung der sich aus dem Gesellschaftsvertrag ergebenden sozialversicherungsrechtlich relevanten Rechtsmachtverhältnisse (so im Ergebnis auch LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 27.5.2020, L 9 BA 104/19 m.w.N).
  • BSG, 19.08.2015 - B 12 KR 9/14 R

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Minderheitsgesellschafterin -

  • LSG Rheinland-Pfalz, 17.02.2021 - L 6 BA 15/20

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Gesellschafter-Geschäftsführer einer

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